Ambulante medizinische Rehabilitation – Nachsorge (ARS-N)
Die ARS-N kommt bei Abhängigkeitskranken, bei denen das Rehabilitationsziel erreicht ist, grundsätzlich im Anschluss an eine stationäre und ganztägig ambulante medizinische Rehabilitation in Betracht. Die wöchentlichen Therapiegespräche finden in Form von Einzel- und Gruppengespräche durchgeführt. Für die Patient*innen besteht die Möglichkeit, im Rahmen von Familiengesprächen mit Partnern, Eltern, Kindern schwierige und belastende Beziehungen zu klären und zu bearbeiten.
Die Behandlungsdauer beträgt in der Regel 6 Monate bei 20 Therapieeinheiten. Die ARS-N beinhaltet sowohl Einzel- als auch Gruppengespräche. Im Normalfall finden die Therapiegespräche wöchentlich statt, ggf. auch Gespräche mit Bezugspersonen (mit Partner, Eltern u.a. sind 2 Therapieeinheiten vorgesehen).
In der ARS-N werden die in der Vorbehandlung erworbenen Verhaltensweisen und Einstellungen erprobt, nachhaltig gesichert und weiter gefestigt sowie rückfallgefährdende Krisen durch erlernte Kompetenzen angemessen bewältigt. Die ARS-N unterstützt Abhängigkeitskranke somit beim Transfer des Erlernten in den Alltag und bei der Sicherung des Rehabilitationserfolges.
In den Gruppen- und Einzelgesprächen der Nachsorge sollen insbesondere folgende Themen bearbeitet werden:
- Erhaltung und Stabilisierung der Abstinenz,
- angemessene Konfliktlösungsstrategien bei drohenden oder aktiven Krisen,
- Anschluss an eine Selbsthilfegruppe,
- Förderung von Eigenaktivitäten (z.B. Freizeitgestaltung),
- Aufbau oder Stabilisierung eines suchtmittelfreien Freundes- und Bekanntenkreises,
- Förderung der Inanspruchnahme von Maßnahmen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft,
- Förderung der Inanspruchnahme von Maßnahmen schulischer und beruflicher (Wieder)-Eingliederung (z.B. Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit zur Wiedereingliederung ins Erwerbsleben, Begleitung einer stufenweisen Wiedereingliederung) und
- Inanspruchnahme medizinischer und psychotherapeutischer Hilfen.