Berufliche (Re-)Integration

(Wieder-)Herstellung
der Erwerbsfähigkeit

Neben der sozialen (Re-)Integration steht ebenso die berufliche (Re-)Integration im Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit und ist somit zentraler Bestandteil des (sozio-)therapeutischen Prozesses.

Die Ziele der Wiederherstellung bzw. Verbesserung der Funktionsfähigkeit auf den Ebenen der

  • Leistungsfähigkeit
  • Persönlichkeitsentwicklung
  • sozialen Kompetenz
  • insbesondere der Erarbeitung einer beruflichen Perspektive

werden wesentlich dadurch beeinflusst, dass abhängigkeits- und/oder psychische kranke Menschen besonders häufig Defizite in Bezug auf ihre berufliche Integrationsfähigkeit aufweisen.

Vermittlungshemmnisse

Die berufliche (Wieder-)Eingliederung wird sowohl durch infrastrukturelle und arbeitsmarktpolitische Rahmenbedingungen, als auch durch die zunehmend schwierigeren persönlichen Voraussetzungen der Klientel mit psychischen und/oder Abhängigkeitserkrankungen erschwert, d.h.:

  • Die Arbeitsmarktsituation ist für unsere Klientel weiterhin äußerst angespannt.
  • Die Zugangsmöglichkeiten zu Beschäftigungs-, Umschulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen werden auf dem Hintergrund der Sozialgesetzgebung und den Umstrukturierungen innerhalb der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik insbesondere für unsere Klientel immer schwieriger.
  • Die öffentliche Meinung gegenüber Abhängigkeitskranken, die durch die Suchtmittel-abhängigkeit bedingte Straffälligkeit und die daraus resultierenden Vorstrafen bzw. Haftzeiten der Einzelnen erschweren die berufliche (Re-) Integration.
  • Die schulischen/beruflichen und persönlichen Voraussetzungen, mit denen die Klientel in die Behandlung kommt, sind unzulänglich. Ein immer größer werdender Anteil der Klient*innen verfügt i.d.R. über keinen qualifizierten Schulabschluss und/oder über keine abgeschlossene Berufsausbildung und häufig nur über defizitäre Deutschkenntnisse.
  • Arbeit/Erwerbsarbeit ist nicht mehr der allein identitätsbildende Faktor in einer sich immanent verändernden Gesellschaft, d.h. soziale Sicherheit ist nicht mehr allein über Erwerbsarbeit zu erzielen, insbesondere für die vg. Zielgruppen.

Bei Klient*innen mit Migrationshintergrund bestehen ggf. zusätzliche Schwierigkeiten, die eine berufliche Integration erschweren können:

  • Probleme mit der deutschen Sprache müssen behoben werden, um Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt zu erreichen.
  • Der Aufenthaltsstatus muss ggf. geklärt werden, um die Voraussetzungen für die Teilnahme an einer beruflichen / berufsorientierenden Maßnahme zu schaffen.

Zieldimension

  • Unterstützung bei der eigenständigen Tagesstrukturierung
  • Förderungen der persönlichen Fähig- und Fertigkeiten
  • Entwicklung individuelle berufliche Perspektiven
  • Herstellung der Qualifikation durch Ausbildung, Umschulung oder Fortbildungsmaßnahmen
  • Begleitung beim (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt

Kooperationsprojekt mit dem Jobcenter Herne

Zur soziale und berufliche (Re-)Integration suchtmittelkonsumierender / abhängigkeitskranker Menschen bieten wir ein Kooperationsprojekt mit dem Jobcenter Herne an.

Mehr dazu erfahren Sie hier.

(Soziale) Teilhabe am Arbeitsmarkt

(Soziale) Teilhabe am Arbeitsmarkt gem. § 16 e und i SGB II

Bereits 2017 startete die Bundesregierung das Projekt „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“, mit dem Ziel einer neuen Förderung und Unterstützung von Langzeitarbeitslosen, in Form von Förderung der Beschäftigungsverhältnisse.

Das Projekt „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gem. § 16 e und i SGB II begann am 01.01.2019 und läuft über max. 5 Jahre. Ziel dabei ist es Langzeitarbeitslose adäquat in der (Wieder-)Aufnahme einer Beschäftigung zu unterstützen.

Die Zielgruppe der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ definiert sich wie folgt:

  • Leistungsberechtigte*r gem. SGB II, die gegenwärtig beim zuständigen Jobcenter Herne gemeldet sich,
  • die seit mindestens vier Jahren im Leistungsbezug, von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, sind
  • dem Arbeitsmarkt aktuell zur Verfügung stehen
  • das 35. Lebensjahr vollendet haben (Ausnahmen bei 25-34 Jährigen, wenn Ausbildung oder FbW in der Person liegenden Gründen nicht möglich waren)
  • noch nicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden können, aber mittel- oder langfristig integrierbar erscheinen (positive Prognose)
  • gesundheitliche Einschränkungen haben oder in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern leben

Die (Soziale) Teilhabe am Arbeitsmarkt verfolgt primär folgende Inhalte/Zieldimensionen:

  • Verbesserung der Vermittlungschancen auf dem 1. Arbeitsmarkt
  • Bearbeitung von gegebenen Vermittlungshemmnissen
  • Förderung der Leistungsbereitschaft, der Belastungs- und Leistungsfähigkeit
  • Planung und Anleitung der durchzuführenden Arbeiten
  • Einarbeitung und Anleitung in Arbeitsabläufe, die einer „normalen“ Arbeitssituation entsprechen
  • Einarbeitung und Anleitung in die Grundsätze der beschriebenen Tätigkeiten
  • tägliche Arbeitsplanung
  • Erkennen und Weiterentwicklung individueller Fähigkeiten und Fertigkeiten sowohl in fachlichen als auch in sozialen Bereichen
    Training sozialer Kompetenzen
  • Hinführung zu Arbeitsprozessen im Team in Verbindung mit Erkennen bzw. Erlernen von Fähigkeiten/Kompetenzen wie Pünktlichkeit,
  • Eigenverantwortung, selbständiges Arbeiten u.v.m.
  • Förderung der Persönlichkeit bzw. Steigerung des Selbstwertgefühls bspw. durch Kommunikationstraining

Kristin Pfotenhauer Geschäftsführung
Karim Satian Prokurist